CDU-Vorwürfe zu Integrationskursen haltlos

Christian Schaft
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Bezüglich der Äußerungen der CDU zu Integrationskursen an den Volkshochschulen stellt Christian Schaft, der Sprecher für Erwachsenenbildung der Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag, klar: „Der Vorwurf des CDU-Abgeordneten König läuft völlig ins Leere und das müsste er auch wissen. Der Änderungsantrag der Union sah vor, die Mittel aus dem Landesprogramm Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit konkret für die politische Bildung an den Volkshochschulen zu nutzen. Eine Finanzierung von Integrationskursen wäre nicht möglich gewesen.“ Der Vorwurf sei auch deswegen Hohn, weil es die CDU-Fraktion war, die die Maßnahmen zur Integrationsförderung um drei Millionen Euro kürzen wollte, während LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Finanzierung verbessern wollten. 

Bezüglich der Äußerungen der CDU zu Integrationskursen an den Volkshochschulen stellt Christian Schaft, der Sprecher für Erwachsenenbildung der Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag, klar: „Der Vorwurf des CDU-Abgeordneten König läuft völlig ins Leere und das müsste er auch wissen. Der Änderungsantrag der Union sah vor, die Mittel aus dem Landesprogramm Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit konkret für die politische Bildung an den Volkshochschulen zu nutzen. Eine Finanzierung von Integrationskursen wäre nicht möglich gewesen.“ Der Vorwurf sei auch deswegen Hohn, weil es die CDU-Fraktion war, die die Maßnahmen zur Integrationsförderung um drei Millionen Euro kürzen wollte, während LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Finanzierung verbessern wollten. 

Schaft sieht zur besseren Ausstattung der Integrationskurse auch Handlungsbedarf beim Bund. Der Volkshochschulverband habe dazu im Herbst letzten Jahres entsprechende Positionen veröffentlicht, im Zusammenhang mit der Änderung der Integrationskursverordnung. „Integrationskurse werden durch Mittel des Bundes finanziert. Deshalb finde ich die Forderung des Verbandes richtig, die Finanzierungslücke bei den Integrations- und Berufssprachkursen durch eine Anhebung des Kostenerstattungssatzes sowie vereinfachte Verfahren bei der Abrechnung zu schließen“, so Schaft.