Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Torsten Wolf
RedenTorsten Wolf

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/4759

 

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen hier im Hohen Haus, das ist jetzt wieder mal so eine schwierige Situation. Eigentlich wollen die demokratischen Fraktionen alle dasselbe, aber da springt einer auf und sagt: Solange ich nicht hier noch mal meine besondere Rolle gespielt habe, weil ich eben – wie Frau Kollegin Rothe-Beinlich eben schon erwähnt hat – nicht mit auf dem Gesetzesvorschlag stehe – was noch nicht mal böser Wille ist, sondern es einfach einer Systematik unterliegt –, gibt es hier kein verkürztes Verfahren.

 

Tatsächlich ist es so, dass die freien Schulen erst mit Rot-Rot-Grün Planungssicherheit erhalten haben. Vor 2014 hat der CDU-Finanzminister Dr. Voß den Bildungsminister Christoph Matschie genötigt, bei den freien Schulen massive Kürzungen vorzunehmen. Die freien Schulen sind mit Unterstützung unseres Koalitionspartners Bündnis 90/Die Grünen vor das Landesverfassungsgericht gezogen, haben das beklagt, das Land hat verloren. Wir haben als eines der ersten Gesetze die Verbesserung der Finanzierung der freien Schulen geregelt. Wir haben da im Jahr 2020 – das ist deutschlandweit einmalig – mit einer Tarifklausel bei der Finanzierung und Berechnung noch mal nachgesteuert – auch da Verlässlichkeit im Gesetz für die Träger, das hat uns nämlich das Landesverfassungsgericht aufgegeben: Alles Wesentliche – Wesentlichkeitsklausel – muss im Gesetz stehen, Tarifklausel im Gesetz. In § 18 Abs. 4 ist das zu finden, und zwar angelehnt an den TV-L 80 Prozent. Nun ist aber eine Systematik – da muss man sich ein bisschen im Beamten- und im Tarifrecht auskennen – einer Tarifklausel nicht mit einer Systematik gleichzusetzen, wenn wir ein Beamtengesetz oder ein Besoldungsgesetz neu regeln. Da gibt es zwar eine sogenannte Parallelverweisung E13/A13, die aber nicht zwingend für dieses Gesetz anzuwenden ist. Wie Kollegin Rothe-Beinlich schon ausgeführt hat, ist es hier nicht der Einzelfall. Den Einzelfall haben wir schon oft genug im Bildungsausschuss gehabt, wo einzelne freie Träger für einzelne Schulen einen besonderen Finanzhilfebedarf ausgewiesen haben oder geltend gemacht haben. Dem haben wir nach intensiver Diskussion im Bildungsausschuss auch entsprochen. Genau dafür ist dieser Verweis in § 18 auch da. Hier geht es aber um eine grundsätzliche Regelung. Diese grundsätzliche Regelung ist von unserer Seite her mit der Landesarbeitsgemeinschaft freie Schulen abgestimmt.

 

Ich will noch mal den eigentlichen Hintergrund für die A13/E13 sowohl für die Grundschullehrkräfte an den staatlichen Schulen – da sind Grundschulen und die Gemeinschaftsschulen angesprochen, im Übrigen auch bei den freien Schulen – als auch bei den freien Schulen erklären. Das ist nämlich für uns ein wesentlicher Bereich, dass wir sagen, für uns ist die Arbeit der Lehrkraft nicht abhängig von der Größe der Kinder. Man kann es auch anders sagen: Auf den Anfang kommt es an. In der Grundschule, im Primarbereich werden die Grundlagen – eigentlich ja schon im Kindergarten, Kollege Reinhardt,

 

(Beifall DIE LINKE)

 

von daher müssen wir uns auch noch mal darüber unterhalten, wie wir die Erzieherinnen und Erzieher an den Kindertagesstätten, an den Kindergärten noch einmal aufwerten –,

 

(Beifall DIE LINKE)

 

aber spätestens im Primarbereich, an den Grundschulen heißt es, dass dort die Grundlagen dafür gelegt werden – und in Thüringen werden sie sehr gut gelegt von unseren Grundschulpädagoginnen und  pädagogen –, welchen Bildungsweg die Kinder gehen, natürlich auch mit Unterstützung der Eltern usw. und sofort. Hier gleiche Bezahlung für alle Lehrkräfte, egal ob sie an der Berufsschule, am Gymnasium, an der Regelschule oder eben an der Grundschule arbeiten, das ist Herzensanliegen von Rot-Rot-Grün. Das haben wir erreicht, da sind wir eines der wenigen Bundesländer – sieben Bundesländer sind es, die das erreicht haben. Das mag die CDU ja richtig stören – wenn man für ein Trennschulsystem, also für ein gegliedertes Schulsystem, ist ja sowieso –, aber nur durch Rot-Rot-Grün ist diese Entwicklung gekommen.

 

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Wer hat denn den ersten Gesetzentwurf vorgelegt 2020? Ihr habt doch nicht mal einen Antrag hingekriegt!)

 

Nur durch Rot-Rot-Grün ist die gleiche Bezahlung aller Lehrämter per Gesetz gekommen. Dass wir das jetzt für die freien Schulen nachvollziehen, und zwar nach unserem Verständnis möglichst in einem kurzen Verfahren – wir hätten heute die erste und zweite Lesung machen können –, das ist an der CDU gescheitert.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Wenn die freien Schulen dadurch in Planungsunsicherheit geraten, dann liegt es an der CDU, und zwar nur an der CDU. Wir wollen die gleiche Bezahlung, wir wollen die gleiche Wertschätzung der Arbeit aller Pädagoginnen und Pädagogen, schulartenunabhängig und auch trägerunabhängig. Das drückt sich damit aus. Dass man das noch mal über eine Extraschleife in den Bildungsausschuss schickt und jetzt schon ankündigt, wir haben da aber noch Bedingungen zu stellen, da sage ich uns – Kollege Hey, wie sagst Du immer? –: Vorsicht beim Betreten der Bahnsteigkante! Das wird schwierig. Denn es war dieselbe Fraktion, die uns mit 330 Millionen Euro Globale Minderausgabe im Haushalt einen Riesenbrocken reingelegt hat,

 

(Beifall DIE LINKE, SPD)

 

wo wir heute noch nicht wissen, wo die Ministerien heute noch nicht wissen, wie sie es denn eigentlich schaffen können. Die 2,4 Millionen Euro müssen auch erst noch erwirtschaftet werden. Wenn jetzt die CDU möglicherweise der Meinung ist, dass sie noch mal was draufsatteln kann, weil sie ja auch irgendwie glänzen will, da sage ich, da möchte ich von der CDU genau wissen, wo das Geld herkommen soll. Vielen Dank, meine Damen und Herren, auch wir werden notgedrungenerweise einer Überweisung an den Bildungsausschuss zustimmen. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD)

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