Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Torsten Wolf
RedenTorsten Wolf

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, - Drucksache 7/4759

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, ich möchte noch mal sagen, weil Sie, Frau Präsidentin, darauf hingewiesen haben, hier die Kolleginnen auch ausreden zu lassen: Ich habe reingerufen, weil ich einiges noch mal klarstellen will.

 

Frau Baum, denken Sie wirklich, dass 2015/16 die freien Schulen ihre Schülerkostensätze nicht angepasst bekommen haben und erstattet bekommen haben?

 

(Zwischenruf Abg. Baum, Gruppe der FDP: Das habe ich doch gar nicht gesagt!)

 

Das hat natürlich das Bildungsministerium gemacht. Das, was wir jetzt neu haben, ist, dass wir auf Vorschlag der CDU noch mal einen Satz ins Gesetz aufnehmen, damit das Ministerium prinzipiell und auch die Träger Rechtssicherheit haben. Wir schaffen Rechtssicherheit – nicht Flexibilität, die gab es schon immer, die steht schon im Gesetz –, wir schaffen jetzt Rechtssicherheit, indem wir noch mal klar definieren, was wir damit gemeint haben als Gesetzgeber, als wir gesagt haben, dass in besonderen Ausnahmesituationen natürlich auch Finanzhilfesätze oder Schülerkostenjahressätze gewährt werden. Das gab es schon immer, wir nehmen es jetzt ins Gesetz – das machen wir gern. Dass es jetzt von der CDU kommt – Kollege Tischner hat es ja schon in der letzten Debatte angekündigt, dass er da Überlegungen hat –, ist auch abgestimmt. Genauso wie unser Vorschlag, die Anpassung an die E13, mit der LAG freie Schulen, so hat das auch die CDU mit der LAG freie Schulen abgestimmt. Aber ansonsten – und das auch noch mal zu Ihrem Punkt, dass man das jetzt alles noch mal diskutieren muss, was die Finanzhilfesätze anbetrifft – gibt es seitens der LAG keine Änderungsbedarfe, das fragen wir natürlich ab. Wir haben allerdings eine Klausel, dass wir eine Evaluation durchführen – wenn ich das richtig sehe, in zwei Jahren, Herr Minister Holter –, eine Evaluation zu dem, was es jetzt gibt. Dann können Sie sich doch gern einbringen mit Ihren Ideen. Da bin ich sehr gespannt, nicht nur Kritik zu hören, sondern ganz substanziell zu hören, wie es sich die FDP vorstellt. Das, was es jetzt gibt, wird vonseiten der freien Träger – auch im Übrigen die Dynamisierungsklausel, die wir neu geschaffen haben, die ist deutschlandweit einmalig – als gut und richtig erachtet, weil sie angekoppelt sind an den Tarifvertrag. Wir regeln das heute, dass wir alle Lehrkräfte in der Finanzierung wie die staatlichen Lehrkräfte auch behandeln und die Dynamisierung ist auch geregelt. Also mehr kann man als Gesetzgeber, glaube ich, wirklich nicht machen.

 

(Beifall SPD)

 

Wenn Sie andere Vorstellungen haben, dann bringen Sie sie gern ein, aber so eine Pauschalkritik halte ich für ein bisschen schwierig, ehrlich gesagt.

 

Ich habe eben schon gesagt, die CDU hat jetzt etwas aufgegriffen, was gerade in den letzten Wochen auch noch mal besonders prägnant als Regelungstatbestand zum Vorschein gekommen ist. Nicht, dass es das vorher nicht schon gegeben hätte, aber besser im Gesetz, da müssen wir uns damit auch nicht ständig neu beschäftigen. Das ist gut, auch die Regelung, die begrüßen wir, die unterstützen wir auch. Sie ist auch – wie schon gesagt – abgestimmt. Von daher haben alle Seiten Rechtssicherheit. Wenn wir das heute so beschließen im demokratischen Konsens, haben alle Seiten Rechtssicherheit, die Träger können das anmelden, wenn die Schüler kommen, aber pauschal, möglichst bürokratiearm, sodass die Berechnung und die Abrechnung dann auch gewährleistet sind.

Was mich wirklich entsetzt hat – weil ich ja noch ein kleines bisschen Redezeit habe –, war gestern der Antrag der AfD-Fraktion, welcher sich damit beschäftigen sollte, dass alle ukrainischen Kinder eigentlich separiert werden sollten. Das ist so überhaupt nicht mein Bildungsverständnis. Die Kinder und die Familien, die hierherkommen – es sind im Übrigen überwiegend Frauen mit ihren Kindern –, wollen, nach meiner Überzeugung müssen sie sogar längere Zeit hier in Deutschland leben und auch ihre Kinder entsprechend bei uns in die Bildungseinrichtungen geben. Warum? Dieser verheerende und menschenverachtende und vernichtende Angriffskrieg – das sieht man ja auch in den Städten, das sieht man an den Bildern, die wir leider wahrnehmen müssen – wird eine Rückkehr so schnell gar nicht möglich machen; man braucht ja Lebensgrundlagen in der Ukraine. Das heißt, das, was die AfD hier postuliert hat – möglichst alle separieren, möglichst nach ukrainischen Lehrplänen im Fernunterricht, damit niemand Ihre rein deutsche Kultur belästigt – ist wirklich …

 

(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Unfug!)

 

– Setzen Sie sich ruhig hin, Sie können doch nachher noch mal vorgehen, Herr Aust. – ist wirklich, in meinem Verständnis – ich kann da auch für viele andere Demokraten hier im Haus reden –, ist überhaupt nicht nachvollziehbar, und wir werden es auch nicht machen. Es macht kein Land. Und zum Glück haben Sie auch nirgendwo Verantwortung, sodass sich die Menschen das nicht antun müssen.

 

Die Menschen, die zu uns kommen, sind – also gerade in Thüringen – insbesondere derzeit in den Städten. Das heißt, in den Kindergärten, vor allen Dingen auch in den Schulen – und da sind wir wieder beim Thema „Freie Schulen“, warum ist das richtig, dass das jetzt auch noch mal konkretisiert wird – sind die Städte in der prekären Situation, dass sie Schulplätze vorhalten müssen, dass sie Lehrkräfte vorhalten müssen. Und der Beitrag auch der freien Schulen, gerade in den Städten in Erfurt, in Weimar, in Jena, in Gera – da sind sie ja vorrangig –, da tut das richtig gut, dass die freien Schulen sich jetzt auch auf gesetzlicher Grundlage sofort daran beteiligen können.

 

Noch mal zu unserem eigentlichen Inhalt. Wir sind – es ist ja schon darauf eingegangen worden – mit der A13 für die Grundschullehrer in Thüringen einen Riesenschritt gegangen. Es hat nicht jeder zugestimmt – da mag es Gründe gegeben haben, liebe Frau Baum –, aber was wir damit erreicht haben, hat die GW Hessen jetzt mal in einer Studie festgestellt: Wenn wir noch die alte Regelung A12 hätten, dann wären wir im Ländervergleich derzeit auf Platz 14. Mit der neuen Regelung, die wir hier im Landtag abgestimmt haben, die ab 01.08.2021 gilt, sind wir auf Platz 3. Bis auf Sachsen hat kein anderes Bundesland so gute Bezahlung für Grundschullehrkräfte wie Thüringen. Ich will das mal für Sachsen-Anhalt beziffern, die bezahlen auch noch nach A12. Da liegt der Unterschied im Jahr bei 6.524 Euro, sagt die GW Hessen – 6.524 Euro. Was heißt das? Wir kriegen unsere Stellen tatsächlich auch besetzt, überwiegend mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften, und zu 30 bis 40 Prozent mit Lehrkräften, die gar nicht in Thüringen ausgebildet worden sind. Wir hatten 20 Jahre die Situation, dass Lehrkräfte aus Thüringen abwandern mussten, weil sie hier keine Stellen gefunden haben. Jetzt sind wir in der Situation, dass wir mit unseren attraktiven Angeboten tatsächlich Lehrkräfte ziehen. Und warum bitte soll denn das nicht auch für die freien Schulen gelten? Das ist doch überhaupt nicht einzusehen. An den freien Schulen leisten die Grundschullehrkräfte genauso gute Arbeit wie an den staatlichen Schulen. Und deswegen haben wir uns als Rot-Rot-Grün entschlossen – und begrüßen es ausdrücklich, dass die demokratischen Fraktionen da mitstimmen –, dass die freien Schulen dort auch die Finanzierung für die E13 für ihre Lehrkräfte sichergestellt bekommen.

 

Wir sagen: Gleiches Geld für gleichwertige Arbeit! Das ist ein Grundsatz – nicht nur ein gewerkschaftlicher, sondern auch ein Grundsatz für uns als Koalition, für uns als Fraktion Die Linke –, den erfüllen wir damit, und wir stärken damit das Thüringer Bildungssystem für alle Schülerinnen und Schüler, egal wo sie herkommen, egal welche Talente sie mitbringen und egal welchen Abschluss sie anstreben. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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