Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Torsten Wolf
RedenTorsten Wolf

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/4521

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, als Erstes möchte ich mich – weil das, denke ich, vor der Weihnachtspause und damit vor dem Jahreswechsel die letzte Gelegenheit ist, als Bildungspolitiker zu reden – für die Arbeit und das Vertrauen aller Lehrerinnen und Lehrer, aller Erzieherinnen und Erzieher nicht nur in den Schulen, sondern auch in den Kindergärten, der Eltern auch und insbesondere im Lockdown und natürlich auch der Schüler bedanken. Ich denke, das war ein schwieriges Jahr für uns alle, aber insbesondere für die Bildungseinrichtungen. Und das, was wir gemeinsam erfahren und lernen mussten, wird uns auch weiter prägen. Wie gesagt, auch das Vertrauen darin, dass die richtigen Entscheidungen getroffen worden sind – auch da noch mal mein Dank an das Ministerium. Das sollte uns tragen, das Bildungswesen weiterentwickeln, sollte uns allen Ansporn sein.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Also, vielen Dank allen von dieser Seite.

 

Die Thüringer Schulen durchlaufen verschiedene Herausforderungen, denen sich Rot-Rot-Grün in seiner Schulgesetznovelle 2019 gestellt hat und damit beste Bildung für alle unabhängig ihrer Herkunft, ihrer Fähigkeiten, Begabungen, ihres Wohnorts oder ihres sozialen Status zu gestalten. Zu nennen wäre hier der Auftrag für die inklusive Beschulung und die Integration, kurz: der Umgang mit Heterogenität, der Lehrermangel und dies insbesondere im ländlichen Raum und die Digitalität.

 

Neu hinzugekommen ist die Herausforderung der Gestaltung von Bildungsprozessen in der Pandemie. Unser Gesetz hat seine Wirkung zum 01.08.2021 voll erreicht, also fünf Monate.

 

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Zehn Jahre!)

 

Ja, vor zehn Jahren war Ihr Gesetz, jetzt reden wir über unser Gesetz.

Die CDU hat im gesamten Gesetzgebungsprozess 2019 bis auf Verschleppung und Polemik genau einen Entschließungsantrag zum Schluss eingebracht mit dem Kerngehalt des gegliederten Trennschulsystems. Heute legt die CDU einen Gesetzentwurf vor, welcher nach meiner Einschätzung keine der Herausforderungen, vor denen die Schulen stehen, aufgreift, sondern Sie wollen das überholte und von den meisten Thüringer Eltern abgelehnte gegliederte Trennschulsystem, wie es in den 90er-Jahren existierte, wieder implementieren. Ich sage dazu, das ist eine bildungspolitische Geisterbahnfahrt, für die Sie von meiner Fraktion keine einzige Stimme bekommen werden.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Die vergiftete Hand, die Ihnen gerade ausgestreckt worden ist, spricht ja schon Bände.

 

(Unruhe CDU)

 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir lehnen die Vorschläge der CDU nicht unbegründet ab, sondern – wie Prof. Voigt sagen würde – evidenzbasiert und aus tiefster Überzeugung, dass sich die Bildungsaussichten und Entwicklungschancen vieler Schülerinnen dadurch massiv verschlechtern würden. Lassen Sie mich dies mit folgenden Punkten begründen.

 

Die Zweckmäßigkeit des Gesetzentwurfs wird mit der hohen Anzahl an Schulabgängern ohne Abschluss begründet. Schaut man in die tatsächlichen Zahlen des Statistischen Landesamts stellt man fest, 2008/2009 – das sind immer die Schuljahre, nicht wundern –, also CDU-Alleinregierung, Anteil 7 Prozent, 2013/2014 im letzten Regierungsjahr von CDU/SPD 7,1 Prozent und im Jahr 2018/2019 unter Rot-Rot-Grün 7,3 Prozent. Nicht, dass wir uns da falsch verstehen, das ist eine hohe Herausforderung; 7 Prozent, das treibt uns alle um. Und gerade in der ESF-Förderung haben wir dort den Schwerpunkt. Aber hier und insbesondere dies mit einer Inklusionsquote zu verbinden, wo wir wissen, dass die Schulträger, die es gut umsetzen, die niedrigsten Abgängerzahlen ohne Abschluss haben, das ist schon erstaunlich.

 

Zweitens: Inklusion ist kein Selbstzweck. Sie ist an Voraussetzungen gebunden. Wir nennen sie Gelingensbedingung und haben sie in unser Gesetz aufgenommen. Die CDU will nach fünf Monaten die personellen, sächlichen, räumlichen Voraussetzungen, die wir erstmals im Gesetz 2019aufgenommen haben, wieder der Beliebigkeit preisgeben. Ich will das mal rekapitulieren, was Kollege Tischner in seiner Pressekonferenz

 

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Lesekompetenz!)

 

in seiner Pressekonferenz gesagt hat – ich zitiere –: „Es kommt der CDU nicht auf die Ausgestaltung von Inklusion an, sondern einzig und allein auf den Elternwillen.“ Damit haben Sie deutlich gemacht, Kollege Tischner, dass Sie keine Inklusion wollen.

 

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: … So ein Quatsch!)

 

Das – sage ich Ihnen – ist das Trennschulsystem, welches Sie implementieren wollen.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Der Elternwille ist heute schon implementiert in §§ 3 und 8a des Thüringer Schulgesetzes.

 

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: So ein Theoretiker!)

 

– Gern mal nachlesen. Damit haben die Eltern die Bestimmungskompetenz über die Schullaufbahn, und auf Antrag der Eltern wird das Fördergutachten als Voraussetzung für die förderpädagogische Förderung geschrieben. Schulen ohne Schüler – Kollege Tischner, das stand im Entwurf der Landesregierung, das ist auf Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün rausgenommen worden. Ich weiß gar nicht, worüber Sie hier reden.

 

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Da müssen Sie sich mal die Schülerzahlen anschauen!)

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Wer allerdings nach dem Gutachten – erstellt von hochkompetenten Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen – den Eltern das letzte Entscheidungsrecht geben will, der missachtet grob die fachliche Kompetenz der Pädagoginnen und Pädagogen. Wir aber respektieren insbesondere diese pädagogische Kompetenz der Fachlehrerinnen und Fachlehrer und wollen die besten Bedingungen für die Beschulung aller Kinder.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Wo stehen wir nun im Bereich Inklusion? Ich kann es hier gern noch mal hochhalten, insbesondere für diejenigen, die irgendwann auch noch mal des Lesens mächtig werden: den Entwicklungsplan „Inklusion“ – fortgeschrieben durch die Landesregierung und beschlossen vom Kabinett – für 2021. Alle Schulträger sind hier mit beteiligt als Grundlage der Planung mit den Schulträgern, nicht nur, wo wir stehen, sondern wo wir hinwollen. Vielen Dank, Minister Holter, an Ihr Ministerium und auch an die Schulträger für diese umfangreiche Arbeit.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Einfach mal lesen.

 

Die Inklusionsquote in Thüringen ist stetig gestiegen. Sie lag 2011/2012 bei 27,8, im Jahre 2018/2019 bei 43,5, im Jahre 2020/2021 bei 45,6. Sie ist aber auch regional sehr unterschiedlich. Wir wissen, dass Jena einen Spitzenplatz einnimmt, aber auch der Landkreis Eichsfeld mit 45 Prozent ist nach diesen Daten sehr gut aufgestellt. Nun kann man sich natürlich fragen, warum die Landkreise Saale-Holzland oder Greiz – also die Wahlkreise von Prof. Voigt und von Herrn Tischner – mit 33, 35 Prozent besonders schlecht dastehen. Damit können Sie sich gern selbst beschäftigen. Wer Inklusion will, der schafft auch die Voraussetzungen, auch in den Landkreisen.

 

Zum Thema „Versetzungsentscheidung“: Die Regelungen sollen hier so verändert werden, dass ab Klassenstufe 2 wieder die volle Versetzungsentscheidung gilt. Ich möchte den Kollegen Tischner einfach mal an seine eigene Kleine Anfrage erinnern – das macht ja schon langsam Spaß, Kollege Tischner –, in der Drucksache 7/584. Sie haben wahrscheinlich vergessen, dass Sie die gestellt haben. Ich möchte gern mal die Realität – also evidenzbasiert argumentieren, und nicht wie die CDU. Tatsächlich ist es so: Nach Klassenstufe 4 werden jetzt – also der Übergang 3 zu 4 – 0,2 Prozent aller Schülerinnen und Schüler nicht versetzt, also nach der Schuleingangsphase. Deswegen unterhalten wir uns ja. 0,2 Prozent – das ist schon ein starkes Stück. Nach der Klassenstufe 6 sind es dann – wir liegen insgesamt in Thüringen bei 2,9 Prozent, absolut deutscher Schnitt, das können Sie beim Statistischen Bundesamt nachschauen – 2,2 und nach der Klassenstufe 8 4,8 Prozent. Ja, 4,8 Prozent, da müsste man sehen, was da zur Verdoppelung führt. Aber deswegen – eine kluge Entscheidung – Ich will hier auch mal an die Studien erinnern, Kollege Tischner, von Prof. Klemm – lesen Sie sie einfach mal –,

 

(Unruhe CDU)

 

wie pädagogisch und volkswirtschaftlich unsinnig das Hängenbleiben in der entsprechenden Klassenstufe ist. Deswegen hier das Gesetz zu ändern – das machen wir nicht mit.

 

Letztes, die Frage der Entwicklung an den Gemeinschaftsschulen: Hier sollen das letzte Entscheidungsrecht wieder die Landrätinnen und Landräte – na klar, mit CDU-Parteibuch – bekommen. Die haben es bis 2019 ja so gut gemacht. Die haben nämlich alles, was die Schulkonferenzen verantwortungsvoll entschieden haben, in der Ablage P verschwinden lassen. Und das wollen Sie wieder einführen. Das ist keine Entwicklung, sondern das ist eine Stagnation der Gemeinschaftsschule.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Wenn Sie dann auch noch reinschreiben ...

 

Vizepräsidentin Marx:

 

Herr Kollege Wolf, kommen Sie bitte zum Schluss.

 

Abgeordneter Wolf, DIE LINKE:

 

Ja, mache ich. Wenn Sie dann auch noch reinschreiben, dass die Horte an den Gemeinschaftsschulen nicht mehr geführt werden sollen, sondern nur noch an den Grundschulen – das schlägt dann wirklich dem Fass den Boden aus.

 

Vizepräsidentin Marx:

 

Ihre Redezeit ist zu Ende.

 

Abgeordneter Wolf, DIE LINKE:

 

Letzter Satz. Sie argumentieren hier anhand eines abgewandelten Zitats, nämlich: Vorwärts nimmer, rückwärts immer. Liebe Kollegen der CDU, das machen wir nicht mit. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

(Unruhe CDU)

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