Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes

Torsten Wolf

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/1633

 

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete der demokratischen Fraktionen, liebe Zuschauer am Livestream! Mit dem Gesetzentwurf, der jetzt hier in der Beratung steht, möchten wir als Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen den Wünschen der Universität Erfurt und ihrer School of Education entsprechen sowie den KMK-Vorgaben für das Grundschul- und Primarstufenlehramt gerecht werden. Für das Wintersemester 2021 steht eine Reakkreditierung der Studiengänge an, die mit der Ausbildungspraxis im Vorbereitungsdienst in Übereinstimmung gebracht werden sollen. Die Änderungen sehen die Umstellung des Grundschullehramtsstudiums an der Universität Erfurt in der Ausbildung in vier Fächern zur Ausbildung in drei Fächern vor. Zudem werden Vorgaben mit den Staatsprüfungsordnungen für das Regelschul- und Gymnasiallehramt hinsichtlich des Umgangs mit Heterogenität, Inklusion, Digitalisierung und Grundlagen der Förderdiagnostik im bildungswissenschaftlichen Teil synchronisiert. Schließlich bleiben die Fächer „Deutsch“ und „Mathematik“ im Pflichtbereich erhalten. Das thüringenspezifische Fach „Schulgarten“ wird im Fach „Heimat- und Sachkunde“ integriert und die Möglichkeit geschaffen, das Fach „Werken“ als Schwerpunktfach zu studieren. Dabei bleibt die Wahl eines Schwerpunktfachs generell erhalten, dessen Studienumfang auch einen Einsatz in der Sekundarstufe I ermöglicht. Darüber hinaus sind Übereinstimmungen notwendig, um Studierenden so auch Vertrauensschutz und einen ordentlichen Abschluss nach der Studienordnung, mit der sie begonnen haben zu studieren, zu gewährleisten. Ich freue mich auf eine konstruktive Debatte zu den notwendigen hier vorliegenden kleinen Änderungen. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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