Kosten eines Schülers an einer staatlichen Schule

RedenTorsten WolfBildung

Zum Entschließungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 6/227


Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten von den demokratischen Fraktionen! Sehr geehrter Herr Tischner, da Sie eine wissenschaftliche Ausbildung genossen haben, möchte ich Ihnen noch etwas mitgeben. Sie haben mich des Klassenkampfes oder der Klassenkampfrhetorik bezichtigt. Ich möchte Ihnen das mal vorlesen: „Der Begriff ‚Klassenkampf‘ bezeichnet ökonomische, politische und ideologische Kämpfe zwischen gesellschaftlichen Klassen.“ Jetzt eine andere Definition: „Der Begriff ‚Sozialpartnerschaft‘ bezeichnet das kooperative Verhältnis der Sozialpartner (vor allem Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände) mit dem Ziel, Interessengegensätze durch Konsenspolitik zu lösen und offene Konflikte einzudämmen.“ Nun kann es natürlich sein, dass Sie noch nicht so große Erfahrung haben mit Sozialpartnerschaft, aber ich kann Ihnen versichern – und ich denke, das teilt der größte Teil Ihrer Fraktion auch –, dass die Sozialpartnerschaft in Deutschland, und Sie haben mich ja als ehemaligen Vorsitzenden einer DGB-Gewerkschaft auch damit angesprochen, ein hohes Gut ist.


(Beifall DIE LINKE)


Wir sollten es hier unterlassen, aufgrund einer früheren Tätigkeit in wirklich unangemessener Art und Weise Kampfbegriffe zu benutzen, die Ihnen und ganz gewiss auch nicht mir gerecht werden.


Und, Frau Muhsal, ich muss Ihnen das wirklich so sagen, ich weiß nicht, in was für einem Land Sie leben. Ich bin froh und glücklich, dass ich die Thüringer Menschen als diese wahrnehme, die sie sind, nämlich solidarisch und hilfsbereit mit Menschen, die in Not und unter Verfolgung nach Deutschland kommen. Gestern stand hier vorm Landtag eine Erfurter Schulklasse, die gesammelt hat. Das erleben wir derzeit tagtäglich, dass die Solidarität der Thüringerinnen und Thüringer groß ist, und das, was Sie hier gesagt haben, das diskreditiert Sie selbst. Mehr muss man dazu, glaube ich, auch nicht sagen.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach langer und intensiver Beratung sind wir heute auf der Zielgeraden des Gesetzes, welches Thüringen im Bereich der schulischen Bildung stärken wird, den Schulen in freier Trägerschaft Planungssicherheit schafft und eine transparente und auskömmliche Finanzierung sicherstellt. Von daher wird dieses Gesetz dem Urteil des Landesverfassungsgerichtshofs vom letzten Jahr ebenso gerecht, wie es dem Koalitionsvertrag entspricht und die weitgehend berechtigten Forderungen der Schulträger an die CDU-geführte Landesregierung von 2009 und 2014 auch umsetzt. Wir alle erinnern uns, denke ich, auch noch gut an die Proteste der freien Träger im Jahr 2011, die hier vor dem Landtag standen. Da standen Hunderte Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, die berechtigterweise aufgebracht waren, und forderten Bildungsgerechtigkeit auch für ihre Schulen. Meine Fraktion unterstützte damals die Proteste und die frühere bildungspolitische Sprecherin Michaele Sojka wies eindringlich darauf hin, dass die Existenz der freien Schulen gefährdet ist und das Sonderungsverbot verletzt werden würde mit dem Gesetz. Das war CDU-Politik der Jahre 2009 bis 2014 im Bereich Bildung.


(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Kürzungen und Stellenabbau zulasten der Kinder – diese Entwicklung haben wir, Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, mit der Einstellung von 600 Lehrerinnen und Lehrern im staatlichen Schulbereich und dem heute zu beschließenden Gesetz über die Schulen in freier Trägerschaft umgekehrt. Sie sehen heute keine demonstrierenden Schülerinnen und Schüler draußen.


Die öffentliche Kritik am Gesetz ist auf einen Punkt zusammengeschmolzen. Und aus vielen Einzelgesprächen mit Trägern, aus der Anhörung hier im Bildungsausschuss und in Zuschriften wurde klar: Rot-Rot-Grün gestaltet Thüringen Stück für Stück sozial und gerecht, hier bildungsgerecht.


(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Wir legen heute ein Gesetz vor, welches im Finanzhilfejahr 2015 allein 12,4 Millionen Euro mehr zur Verwendung des Bildungsauftrags der freien Schulen zur Verfügung stellt. Das sind, um es nur noch mal deutlich zu machen, 500 Euro im Schnitt pro Schüler mehr. Ein großer Kraftakt, wie ich meine. Zumal, wenn man die derzeitigen zusätzlichen Herausforderungen in der Gesellschaft und im Bildungsbereich berücksichtigt. Die Finanzierung ist bis 2019 gesichert und die jährlichen Steigerungsraten von 1,9 Prozent geben den Trägern Planungssicherheit und Berechenbarkeit.


Ich selbst habe weder in meinen vielen Gesprächen mit den Trägern noch in der Anhörung hier im Landtag ein Wort der Kritik an unserem Gesetzesvorschlag gehört. Im Gegenteil: Die Träger haben deutlich gemacht, dass die Auskömmlichkeit damit gesichert ist und sie in einer schwierigen Haushaltssituation, das ist den Trägern durchaus bewusst, das auch mittragen. In Richtung der CDU und ihrem 3-Prozent-Vorschlag sage ich, das wäre natürlich für die Träger eine komfortablere Ausstattung. Aber, und das haben die freien Schulen natürlich nicht vergessen, wenn die Realisierung, die haushalterische Absicherung, im Mittelpunkt steht, Sie also noch regieren würden, dann wäre wohl eher das Voß’sche Spardiktat und nicht die Moring‘sche Wundertüte weiter Maßstab des Handelns der CDU.


(Beifall DIE LINKE)


Der Landesverfassungsgerichtshof stellte in seinem Urteil aus dem Jahre 2014 klar, dass die Finanzierungsmodelle der einzelnen Bundesländer sehr unterschiedlich sind und der Gesetzgeber sehr wohl hinsichtlich des Finanzierungsmodells als auch, was das Niveau der finanziellen Förderung anbetrifft, Gestaltungsmöglichkeiten hat. Schranken diesbezüglich setzt das Grundgesetz in Artikel 7, insbesondere Absatz 4, in Verbindung mit der Thüringer Landesverfassung, Artikel 26. Wir wissen alle, dass die Grundlage des Urteils des Verfassungsgerichtshofs das fehlende Rechtsstaatsprinzip war. Es muss dem Parlament vorbehalten bleiben, in einer transparenten und nachvollziehbaren Berechnungsmethode das Wesentliche zur Finanzierung im Gesetz zu regeln und nicht, wie es passiert ist, in den Verwaltungsvorschriften, statistischen Berechnungen etc. Das ist mit dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetz nun auch Realität.


Kerngehalt des neuen Gesetzes ist der § 18 mit seinen Finanzierungsregelungen. Der Landesverfassungsgerichtshof stellt in seinem Urteil klar, dass der Staat die freien Schulträger so auszustatten hat, dass Artikel 7 Abs. 4 erfüllbar ist. Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben nun im Gesetz alle maßgeblichen Faktoren zur Berechnung des Schülerkostenjahresbetrags im Festbetragsmodell zusammengefasst. Damit wurde eine nachvollziehbare und transparente Berechnungsmethode gewählt, welche eine rechtskonforme Ausgestaltung der Finanzkostenhilfe gewährleistet.


Ich sage hier auch noch einmal deutlich meinen Dank an alle, die daran mitgewirkt haben. Das waren vor allem die Kolleginnen und Kollegen aus dem Haus von Frau Dr. Birgit Klaubert, das waren aber auch die Kolleginnen und Kollegen aus den regierungstragenden Fraktionen, die Mitarbeiter. Und es war auch die LAG, die im Hintergrund immer mit einbezogen war. So viel zur Transparenz.


Dank der intensiven Beratung, Diskussion und Berechnung haben wir eine Finanzierungsgrundlage für die freien Schulen, welche diese im Vergleich zu anderen Bundesländern in wesentlichen Schularten auf die Plätze zwei bis drei im Bundesvergleich katapultiert. Das ist ein echter Kraftakt, welchen wir stemmen. Dieser wird umso deutlicher, wenn man die aktuelle Entwicklung bedenkt, die wir bei der Integration von Kindern aus Flüchtlingsfamilien und sogenannten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen stemmen werden.


Aus vielen Gesprächen und auch aus der Anhörung zum Gesetz ist uns bekannt, dass sich viele Träger, viele freie Träger mit auf den Weg machen, Kinder aus Flüchtlingsfamilien zu integrieren. Wir wissen aus dem Bereich Inklusion über lange Jahre, dass es die freien Träger waren, die die Inklusion als erste mit Leben füllten, lange vor der UN-Konvention 2009. Gelingende Integration bereichert uns alle. Die Schulen im Land sind, unabhängig von der Trägerschaft, derzeit alle gefordert, beste Lernbedingungen für alle Kinder sicherzustellen. Ich würde es sehr begrüßen, wenn von der Landesarbeitsgemeinschaft ein klares Signal in diese Richtung ausgeht – deutlich mehr Integration auch von Kindern aus Flüchtlingsfamilien in die freien Schulen.

Im Gesetzesvorhaben ist ebenso eine deutliche Entbürokratisierung enthalten. Lassen Sie mich hier beispielhaft den § 5 Abs. 3 noch einmal näher darstellen. Schulleitungen an freien Schulen sind häufig auch mit Nichtpädagoginnen und Nichtpädagogen besetzt, zum Teil auch als Gremium. Die freien Schulen haben schon lange die starre Regelung bei den Schulleitungen beklagt. Uns kam es darauf an, dass Träger einerseits Entwicklungsmöglichkeiten haben in diesem Bereich, andererseits aber auch den pädagogischen Anforderungen an einen geordneten Schulbetrieb Rechnung getragen wird. Daher ist es künftig möglich, Schulleiterkollektive zu bilden und dem Ministerium anzuzeigen. Die Kollektive müssen aber mindestens zu 50 Prozent mit Pädagogen besetzt sein, welche ein Lehramt dieser Schulart innehaben. Auch die – und darin unterscheiden wir uns im Übrigen deutlich von ihnen – Außenvertretung der Schule kann der Träger bei einem Schulleiterkollektiv künftig selber regeln. Dies ist ein weiterer Schritt zur Entbürokratisierung, welcher bei allen Trägern auf Zustimmung stößt.


Mit der Verbesserung in der Finanzausstattung – so sagten es die Träger in der Anhörung und Rücksprache mit anderen Trägern bestätigten dies – konnten erstmals bessere Löhne und Gehälter gezahlt werden. Wir haben das ja auch im Ausschuss gehört. Ich habe schon das letzte Mal darauf hingewiesen und sage dies hier auch als Gewerkschafter: Es ist nicht nur ein grundgesetzlicher Anspruch nach Artikel 7 Abs. 4, dass vergleichbare Löhne und Gehälter gezahlt werden, sondern es ist natürlich auch ein Anspruch rot-rot-grünen Regierungshandelns, dass gerechte Bezahlung nicht von der Trägerschaft abhängen darf. Lassen Sie mich meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, dass es nun den freien Trägern möglich sein sollte, mit tariffähigen Gewerkschaften auch Tarifverträge abzuschließen, sofern sie noch nicht die Möglichkeit haben, den TV-L direkt anzuwenden.


Zur Freiheit, die die freien Träger im Umgang mit der Finanzhilfe haben, gehört aber auch, dass – wie ich aus Gesprächen zum Beispiel an der freien Waldorfschule in Jena erfahren habe – es bei einigen auch angedacht ist, die deutlich höheren Zuwendungen nicht sofort in höhere Löhne und Gehälter zu stecken, sondern in die weitere Verbesserung des Personalschlüssels. Dort, wo dies – und das ist an der freien Waldorfschule so – durch einen Mehrheitsbeschluss durch die Beschäftigten mitgetragen wird, zum Teil sogar initiiert wurde, liegt dies, sofern es nicht Artikel 7 Abs. 4 Grundgesetz verletzt, in der Verantwortung der Träger. Da in § 18 Abs. 5 auch die Regelung getroffen ist, dass dem Parlament im Jahr 2019 Bericht zu erstatten ist über die Verwendung der Finanzhilfen, die Ausgestaltung der drei Säulen, die Einhaltung insbesondere auch des Anspruchs aus Artikel 7 Grundgesetz, haben wir eine Grundlage, wie der Pflicht zur Überprüfung der Mittelverwendung Genüge getan wird.


Das bringt mich an den Punkt, warum wir dem Entschließungsantrag in Drucksache 6/227 der CDU weder im Ausschuss noch hier zustimmen können. Wie Sie § 18 Abs. 5 und insbesondere der Begründung entnehmen können – ich zitiere hier aus Seite 35: „Im Rahmen der Evaluierung werden die Angaben der Träger der freien Schulen über Kosten, Elternbeiträge und Eigenmittel sowie die Entwicklung der Kosten des staatlichen Schulwesens, insbesondere der Personal- und Sachkosten, aber auch der Vorgaben für die Schulnetzplanung oder die Klassengrößen und die Schüler-Lehrer-Relationen berücksichtigt. Die Evaluierung soll den Landtag in die Lage versetzen, rechtzeitig vor dem Außerkrafttreten des Gesetzes über die Angemessenheit der staatlichen Finanzhilfe informiert zu werden.“ Wir sehen damit die gesetzliche Regelung als ausreichend an.


Wir haben im Gesetzgebungsverfahren als Koalitionsfraktion auch wesentliche Nachbesserungen oder Verbesserungen im Gesetz verankern können. Das Anhörungsverfahren – und dazu dient es ja auch, lieber Herr Tischner – hat deutlich gemacht, dass viele Träger Probleme bei der Umstellung des Finanzhilfejahrs haben. Hintergrund ist, dass gerade die Träger vor erhebliche Mehrbelastungen gestellt werden, die nicht nur Schulen betreiben, sondern zum Beispiel auch Kitas oder Pflegebereiche.


(Zwischenruf Abg. Grob, CDU: Die haben gesagt, bei ihnen ist es egal. Sie haben kein Problem darin gesehen! Das machen sie heute noch!)


Sie können sich doch gern hier vorn noch produzieren.


Die im Gesetzentwurf vorgesehene Umstellung auf das Schuljahr als Finanzhilfejahr wäre für diese Träger nicht angemessen gewesen, so wurde es auch immer wieder benannt. Denn die Buchführung müsste so umgestellt werden, dass mitten im Jahr eine gesonderte Erhebung, eine gesonderte Buchführung stattfinden muss. Ein Verfahren, welches für große Träger ohne andere Einrichtungen – wie ich schon ausführte – und für die Kultusverwaltung durchaus nachvollziehbar und stimmig ist, denn in der Regel ist der Faktor Kinder am Beginn des Schuljahres zu berechnen, wäre für kleine Träger – wir erinnern uns da auch an die eindringlichen Mahnungen in der Anhörung durch verschiedene Träger – ein unverhältnismäßig hoher Aufwand. Sie müssten gegenüber anderen Dritten, wie zum Beispiel dem Finanzamt, eine doppelte Buchführung vornehmen, welche Personal und Kapazität bindet, wo sie deutlich gemacht haben – die Träger –, ob dieses nicht besser als Stellen den Kindern für bessere Bildung zur Verfügung stehen sollte, ein Anliegen, welches ich, meine Fraktion und auch die regierungstragenden Fraktionen voll und ganz teile. Und ich sage es einmal so: Keine neue Bürokratie ist auch schon ein Stück Bürokratieabbau.


Wir haben auch ein wichtiges Signal in Richtung mehr Gerechtigkeit zwischen den Lehrkräften im staatlichen Schulbereich und den freien Trägern erreicht. Die CDU, Herr Tischner, hat in Ihrem Gesetzesvorschlag eine Quote von 10 Prozent eingebracht, welche für die Lehrkräfte der freien Schulen für Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen am ThILLM reserviert sein soll. Die Begründung ist recht simpel: Wir haben 10 Prozent in etwa der Kinder an den freien Schulen, also sollten wir dies auch hier so regeln mit einer 10-Prozent-Quote.


(Zwischenruf Abg. Grob, CDU: Das war eine Forderung bei der Anhörung!)


Nein, es ist nicht nur eine Forderung; Sie haben das in Ihrem Gesetzesvorhaben stehen.

Inhaltlich begründet es sich damit, dass Fortbildungsveranstaltungen am ThILLM in der Vergangenheit auch schon abgesagt worden sind – das wissen wir, denke ich, alle –, wenn die erforderliche Anzahl durch staatliche Lehrkräfte nicht voll ausgeschöpft worden ist, obwohl genügend Nachfragen aus den freien Schulen auch vorhanden waren. Dies und das berechtigte Argument, dass es gerade auch der Austausch, der Mix in den Kursen mit Lehrkräften unterschiedlicher Erfahrungen und Hintergründe ist, was die Fortbildungsveranstaltungen bereichern kann, haben uns überzeugt, hier eine Änderung ins Gesetz zu bringen.


Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, da wir eine Regelung mit aufgenommen haben, sehen Sie, dass wir Ihrem Anliegen auch entsprechen und dies dem Grundsatz nach teilen.


(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Abschreiben!)


Lieber Herr Tischner, hören Sie doch erst einmal bis zum Ende zu.


Aber, was mich dann doch erstaunt hat, war: Seit wann können sich denn Christdemokraten für Quotenregelungen erwärmen? Wir alle haben doch noch alle die quälenden und lähmenden Diskussionen im Kopf, die die CDU uns lieferte, wenn es um Quoten zur Gleichstellung von Frauen ging, zuletzt in den Aufsichtsräten. Ich war dann doch erstaunt, als ich diese Quote bei der CDU im Gesetzesvorschlag las. Nun ist erstens die Begründung dafür recht dünn, denn es sind 10 Prozent der Schüler, aber knapp 14 Prozent der Lehrkräfte, welche an den freien Schulen unterrichten, aber vor allem kann die Quotierung mit „ist vorzuhalten“ in der Praxis ein Problem werden, denn ab welchem Punkt vergibt das ThILLM die Plätze an staatliche Lehrkräfte, wenn aus den freien Schulen nicht genügend Nachfrage besteht? Ich denke, mit dem Richtwert, wie wir das jetzt gemacht haben – 10 Prozent – und dass die Lehrer aus freien Schulen „in der Regel“ in diesem Umfang Berücksichtigung finden, also auch offen nach oben, ist eine praktikable Formulierung gefunden, die auch Ihrem Anspruch, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, gerecht wird.


(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das habe ich doch gesagt!)


Wir konnten mit unseren Änderungen den Gesetzesvorschlag verbessern und sind uns sicher, dass damit die Grundlage für gute Bildung und gute Bedingungen an der Bildung auch wieder an den freien Schulen gelegt wurde. Herr Eberl hat heute auf Facebook geschrieben in Bezug auf die heutige Debatte und den Beschluss dann des Gesetzes: „Es war ein langer und teilweise steiniger Weg.“ Herr Eberl, da meinen Sie bestimmt die Zeit zwischen 2009 und 2014. Ich sage hier mal auch als Fußballer: Es war ein Arbeitssieg, ein echter Arbeitssieg, so wie Deutschland gegen Schottland 3 : 2.


(Beifall DIE LINKE)


Aber Grundlage eines Arbeitssieges ist ja dann immer, dass diejenigen, die daran teilgenommen haben, zu einem Team geworden sind, noch stärker zu einem Team geworden sind, danach noch ein Bier trinken gehen und sich danach definitiv besser verstehen als davor, denn man hat ein gutes Stück und hier im Bereich der Europameisterschaft ein gutes Stück zur Qualifikation, bei uns ein gutes Stück des Wegs für gerechte Bildung, für bessere Bedingungen in der Bildung, geschafft für alle Kinder, egal welcher Trägerschaft sie unterliegen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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