Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG)

RedenTorsten WolfBildungWirtschaft

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 6/348


Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Tischner, es ist ja nun bekannt und nichts Neues, dass man mit Blick auf denselben Sachverhalt von unterschiedlichen Voraussetzungen ausgeht. Wirtschaft ist in Thüringen maßgeblich geprägt durch Mittelständler, maßgeblich geprägt durch einen intensiven Austausch, durch ein gutes Miteinander von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und den Unternehmen. Es ist eben nicht so, dass der Bildungsfreistellungsanspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegen die Unternehmen ausgesprochen wird, sondern dass es eine Erweiterung ist, eine Fortentwicklung. Sie haben gesagt, hier wird durch die Hintertür der Sozialismus eingeführt, da müssten wir ja in 12 Bundesländern Sozialismus …


(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 13!)


– Baden-Württemberg dann entsprechend auch.


(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ich wusste es!)


Also, das ist eine interessante These, die Sie da vertreten, dass die Bundesrepublik Deutschland dem Sozialismus anheim gefallen ist.


(Zwischenruf Abg. König, DIE LINKE: Den Sozialismus in seinem Lauf…)


(Beifall DIE LINKE)


Ich denke, wir werden im weiteren Verfahren und in weiteren Diskussionen feststellen können, dass gerade mit der Bildungsfreistellung, mit der Modernisierung des Arbeitsmarkts über Bildungsfreistellung eine Weiterentwicklung der sozialen Marktwirtschaft passiert und nicht ein Stillstand, nicht eine Rückentwicklung.


Aber lassen Sie mich zu meiner Rede kommen. Marie Curie sagte einmal: Was man zu verstehen gelernt hat, fürchtet man nicht mehr. – In diesen Worten ist viel des emanzipatorischen Charakters von Bildung als Wert an sich festgehalten. Bildung ist der Schlüssel von individueller Freiheit und Selbstbestimmung.


(Beifall DIE LINKE)


Nicht ohne Grund war eines der ersten Anliegen der Arbeiterbewegung im 19. Jahrhundert der allgemeine und gleiche Zugang zu Bildung – unabhängig der sozialen Herkunft. Die Arbeiterbildungsvereine waren die Keimzelle der organisierten Arbeitnehmerschaft und der Sozialdemokratie. Auch die Frauenbewegung ist ohne den gleichmäßigen Zugang zu Bildung nicht denkbar. Unser gesellschaftlicher Zusammenhalt ist geprägt von der Teilhabe und dem Engagement aller Menschen, welche durch den freien Zugang zu Bildung ihre Potenziale erkennen und entfalten. Letztlich fußt unser Wohlstand auf dem Schatz in den Köpfen der Menschen, welche ihr Wissen und ihre Kenntnisse in wettbewerbsfähige Produkte umsetzen und unser Land zu einem Global Player machen. Nun wird oft gefragt, wie und durch was sich Parteien in politischen Spektren unterscheiden. Ich sage, hier haben wir einen klassischen Fall. Während die Linke, die SPD und die Grünen seit Jahren Seite an Seite mit Gewerkschaften, Volkshochschulen und Bildungsinteressierten für einen individuellen Rechtsanspruch jedes und jeder Einzelnen auf Bildungsfreistellung streiten, um die emanzipatorische Wirkmächtigkeit des freien Zugangs zu Bildung realisieren zu können, will die Thüringer CDU mit diesem individuellen Rechtsanspruch auf Bildung möglichst gar nicht, dass der vollzogen wird, da sie eben nicht davon ausgeht, dass zur individuellen Entwicklung,


(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Bleib doch bei der Wahrheit!)


zur gesellschaftlichen Stabilität und zur Weiterentwicklung unseres Gemeinwesens beiträgt, wenn Menschen ihre eigene Entwicklungsmöglichkeiten erkennen und realisieren wollen. Stattdessen ist die CDU der Ansicht, dass nur das nützt oder nützlich ist, nur das umgesetzt werden soll, was der Wirtschaft nützt.


Herr Mohring, Ihre Bundeskanzlerin hat die Lehren Ihres Leipziger Programms mit dem anschließenden Wahlergebnis offensichtlich besser begriffen als Sie, indem der Slogan „Sozial ist, was Arbeit schafft“ bei Ihnen in abgewandelter Form „Gut ist, was der Wirtschaft nützt“ nach der Wahlniederlage 2005 nicht wieder zu hören war.


(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Absurd! Welche Wahlniederlage 2005 denn?)


Nun ist es ja nicht so, dass wir nicht – und Frau Ministerin hat das schon ausgeführt – mit den Wirtschaftsvertretern über das Bildungsfreistellungsgesetz gesprochen hätten.


(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Blech, was du erzählst!)


Oh, jetzt sind wir per Du. Das ist interessant.


Ich würde die Wirtschaft hier in drei Gruppen nach meinen persönlichen Erfahrungen und intensiven Gesprächen einteilen. Einerseits diejenigen, die sagen, wir haben damit gar kein Problem, da in unseren Unternehmen Weiterbildung regelmäßig und in Absprache mit dem Betriebsrat und den Beschäftigten stattfindet. Die werden sich in ihrem Anspruch mit unserem Bildungsfreistellungsgesetz bestätigt fühlen. Dann haben wir eine Gruppe – auch von Verbandsvertretern –, die sagt, jetzt – also ohne die CDU – können wir das nicht mehr verhindern, lasst uns nun also darüber reden. Dem stehen wir offen gegenüber, verweisen aber auf den Charakter des Gesetzes, nämlich dem individuellen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung. Und dann gibt es diejenigen – leider auch Verbandsvertreter –, die von übermäßiger Belastung sprechen, von bedrohter Wettbewerbsfähigkeit und die den individuellen Rechtsanspruch mit aller Kraft verhindern wollen, weil es ihrem Weltbild auf Wirtschaft widerspricht, was da heißt, sie wollen selber Herr und Frau im eigenen Haus sein.


(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Glauben Sie doch mal an die Selbstentwicklungsfähigkeiten der Menschen!)


(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Ich glaube, er weiß selbst nicht, was er da erzählt!)


Insbesondere der letzten Gruppierung sei Folgendes gesagt: Der Rechtsanspruch auf individuelle Bildungsfreistellung fußt auf ein 39 Jahre altes ILO-Abkommen über den bezahlten Bildungsurlaub. Derzeit haben zum Teil mit 35-jähriger Erfahrung 12 von 16 Bundesländern Freistellungsregelungen. Weiterhin wird argumentiert, das seien keine Kosten, die den Arbeitgebern überantwortet werden könnten. Dazu hat sich das Bundesverfassungsgericht abschließend 1987 geäußert, indem festgestellt wurde, dass es im Sinne des Gemeinwohls ist und auch vom Betrieb bezahlt werden muss, wenn Betriebe ihre Beschäftigten zu beruflicher, gesellschaftlicher und politischer Weiterbildung bezahlt freistellen, auch mit dem Hinweis – nun zitiere ich –: „Unter den Bedingungen des fortwährenden und sich beschleunigenden technischen und sozialen Wandels wird lebenslanges Lernen zur Voraussetzung individueller Selbstbehauptung. Dem Einzelnen hilft die Weiterbildung, die Folgen des Wandels beruflich und sozial besser zu bewältigen. Wirtschaft und Gesellschaft erhält sie die erforderliche Flexibilität, sich auf veränderte Lagen einzustellen.“


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Das sagt das Bundesverfassungsgericht und das sagt nicht der DGB-Bundesvorstand. Ich möchte das hier auch noch mal betonen.


Richtig ist natürlich, dass Betriebe heute schon ihren Beschäftigten Weiterbildung anbieten und die Thüringer Betriebe – das ist besonders positiv herauszustellen – tun dies im besonderen Umfang, nämlich 35 Prozent. Das IAB-Betriebspanel Thüringen sagt, 35 Prozent der Beschäftigten können betriebliche Weiterbildung absolvieren. Aber es trifft eben gerade die Gutqualifizierten. Dort sind es 53 Prozent der Gutqualifizierten, die nach IAB-Betriebspanel betriebliche Weiterbildung genießen konnten. Von den Geringqualifizierten war es gerade jeder Fünfte, das sind 22 Prozent. Da ist also eine Schieflage.


Es geht bei der Bildungsfreistellung primär nicht um betrieblich verwertbare Weiterbildung, sondern um einen umfassenden Bildungsbegriff, der gesellschaftliche, kulturelle und politische Bildung mit einschließt. Und es geht drittens um den individuellen Rechtsanspruch, ein verbrieftes Recht jeder und jedes abhängig Beschäftigten, sich weiterzubilden.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Kommen wir nun zum Kritikpunkt einzelner Arbeitgeber, individuelle Bildungsfreistellung sei zu teuer und obendrein durch den Entzug von Beschäftigten als Produktivkräfte würde dieser Bildungsfreistellungsanspruch die Wettbewerbsfähigkeit schmälern.


(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Woher wollen Sie denn wissen, was der Einzelne macht! Sie haben doch nicht mit der Wirtschaft gesprochen!)


Sie können doch gern Zwischenfragen stellen.


(Unruhe CDU, DIE LINKE)


Nun schauen wir uns die Kostenentwicklung doch einmal genauer an.


(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie sind doch nur traurig, dass die mit uns reden!)


Nimmt man die Angaben des IAB-Betriebspanels Thüringen 2013 zu den durchschnittlichen Verdiensten je nach Betriebsgröße, sind die zwischen 1.930 Euro brutto und 2.720 Euro brutto plus Arbeitgeberanteil und setzt den durch das Bildungsfreistellungsgesetz in Ansatz zu bringenden Anteil an der Jahresbruttolohnsumme der Unternehmen an, kommt man darauf, dass in einem Betrieb mit sieben Mitarbeitern gerade einmal 0,3 Prozent der Jahresbruttolohnsumme bei Inanspruchnahme davon betroffen sind. In einem Betrieb mit 15 Mitarbeitern sind dies 0,14 Prozent. In einem Unternehmen mit 30 Mitarbeitern und einer Beteiligung von durchschnittlich 3 Prozent – das sagen nämlich alle Studien – sind das 0,07 Prozent, in einem Unternehmen mit 60 Mitarbeitern auch 0,07 Prozent. Wir hatten gestern einen Handwerksmeister, der gesagt hat, das wären so und so viel Tage, es sind tatsächlich 0,07 Prozent der Jahresbruttolohnsumme. Und einem Unternehmen mit 100 Mitarbeitern wären es noch 0,0625 Prozent der Jahresbruttolohnsumme.


(Zwischenruf Abg. Dr. Voigt, CDU: In der Annahme, dass es 3 Prozent sein werden!)


(Unruhe CDU)


Es gab in unserem Land schon Banker, die angesichts von dreistelligen Millionenbeträgen, die sie versenkt haben, von „Peanuts“ gesprochen haben. Angesichts von 0,07 Prozent der Jahresbruttolohnsumme für Weiterbildung, für Zukunftsinvestitionen, sollte die CDU-Fraktion noch einmal innehalten und redlich eingestehen, dass das sicherlich keinen einzigen Betrieb in eine wirtschaftliche Schieflage bringen wird.


(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Ihr müsst es wissen!)


Man kann auch gut kontrollieren, ob den Unternehmen durch das sogenannte „Monster Bildungsfreistellungsgesetz“ – wie immer wieder zu hören ist – die Fachkräfte entzogen werden würden. Nimmt man dieselbe Statistik und sieht sich an, was für ein Anteil an Jahreswochenarbeitszeit dort entfällt, da stelle ich fest, dass bei sieben Mitarbeitern ein Anteil von 0,27 Prozent Jahreswochenarbeitszeit anfällt, bei 15 Mitarbeitern 0,12 Prozent Jahreswochenarbeitszeit, bei 30 Mitarbeitern 0,06 Prozent, 60 Mitarbeitern genauso und bei 100 Mitarbeitern noch ein Anteil der Jahreswochenarbeitszeit des Unternehmen von 0,056 Prozent. Oder anders gesagt: In einem Unternehmen mit 15 Beschäftigten wären von 3.975 Arbeitstagen gerade einmal fünf Arbeitstage für Bildungsfreistellung vorgesehen.


Ganz ehrlich, Herr Mohring: Jede Fußballweltmeisterschaft führt zu mehr Ausfällen in Unternehmen,


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


selbst wenn man die jährlichen Ausfälle durch das Bildungsfreistellungsgesetz mal vier nimmt.


(Zwischenruf Abg. Dr. Voigt, CDU: Sie sind doch eine Spaßbremse!)


Wir werden noch unseren Spaß haben in den nächsten viereinhalb Jahren, Herr Voigt.


(Beifall CDU)


(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Er hatte einen Fußballplaner im Wahlkampf, also Zurückhaltung!)


(Zwischenruf Abg. Dr. Voigt, CDU: Deswegen haben Sie die Fußball-WM jetzt auf Weihnachten gelegt!)


Ich denke, es ist deutlich geworden, dass kein halbwegs vernünftig denkender Mensch anhand dieser Zahlen weiterhin sagen kann, durch den individuellen Rechtsanspruch auf Weiterbildung wäre die Wettbewerbsfähigkeit der Thüringer Unternehmen in Gefahr. Wir legen hier heute einen Gesetzesvorschlag vor, welcher ausgewogen, vernünftig und zeitgemäß ist, in dem wir uns bei der Auswahl der Betriebsgröße


(Heiterkeit CDU)


am Betriebsverfassungsgesetz orientieren, greifen wir auf ein bewährtes Gesetz zurück. Kleinstunternehmen, wie den Zeitungsladen an der Ecke, den Inhabergeführten Getränkehandel oder der Gaststätte mit einem Koch, einer Kellnerin oder einem Kellner und dem Inhaber haben die Möglichkeit den Betrieb auch in Hochzeiten natürlich weiterzuführen. Das hat uns nicht überall Beifall eingebracht, das muss man auch deutlich sagen. Wir legen Wert darauf, dass Auszubildende durch die Inanspruchnahme von jährlich drei Tagen, kumuliert über zwei Jahre sechs Tage, sich als ernst genommene, zukünftige Mitarbeiter verstehen. Das verstehen wir unter Fachkräftesicherung.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Die sollen für Schotterseminare Bildungsurlaub machen!)


(Unruhe CDU)


Viele junge Menschen hätten natürlich auch gern fünf Tage Bildungsfreistellung, aber wir haben uns zu diesem Kompromiss entschieden und wir tragen ihn mit. Wir haben


(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Die Begeisterung des Wirtschaftsministers ist förmlich sichtbar!)


in Betrieben von 5 bis 25 Mitarbeitern einen Gesamtanspruch…



Präsident Carius:


Ich darf jetzt mal um etwas mehr Aufmerksamkeit bitten!



Abgeordneter Wolf, DIE LINKE:


Danke schön, Herr Präsident! Herr Tischner, auch das haben Sie leider nicht ganz korrekt wiedergegeben. Wir haben in einem Unternehmen oder in einem Betrieb mit 5 bis 25 Mitarbeitern einen Gesamtanspruch für das Unternehmen von fünf Tagen. Wir halten das für machbar für Betriebe dieser Größe, wie eben ausgeführt, auf ein bis zwei Mitarbeiter im Jahr kurzzeitig für Weiterbildung zu verzichten. In Unternehmen mit mehr als 25 Mitarbeitern, so sagt uns eine Anfrage der Grünen, im Bundestag von 2011 liegt die Inanspruchnahme zwischen 1 und 3 Prozent, bundesweit, über lange Jahre. Dort sind bis 50 Mitarbeiter, also für 25 bis 50 Mitarbeiter, eine Höchstgrenze von 10 Prozent der Mitarbeiter vorgesehen und ab 50 Mitarbeiter eine Höchstgrenze von 20 Prozent. Wir wollen ausdrücklich, Herr Wirtschaftsminister, dass die Betriebsparteien, Unternehmer und Betriebsrat, das Gesetz durch Betriebsvereinbarungen auf den Betrieb passend machen und auch darüber hinaus gehen. Letztlich wollen wir, dass im unbegrenzten Umfang betriebliche Weiterbildung angerechnet werden kann, wenn dies gänzlich, ohne das direkte oder indirekte Direktionsrecht des Arbeitgebers durch die Mitarbeiter so gewollt ist. Grundlage ist und bleibt der individuelle Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung der Beschäftigten. Wir werden mit dem Bildungsfreistellungsgesetz den Thüringer Arbeitsmarkt modernisieren. Wir werden mit diesem Gesetz 92 Prozent der Beschäftigten in Thüringen ermöglichen, ihre Bildungsinteressen wahrzunehmen. Wir sind uns sicher, dass all diejenigen Arbeitgeber, welche in ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen weniger Kosten- als vielmehr Erfolgsfaktoren sehen, sich schnell überzeugen lassen, dass dieses Bildungsfreistellungsgesetz auch zu ihren Nutzen ist. Lassen Sie mich schließen mit der Erklärung des Weltbildungsforums von Dakar aus dem Jahr 2000, ein Zitat: „Bildung ist ein menschliches Grundrecht. Sie ist ein Schlüssel zu nachhaltiger inner- und zwischenstaatlicher Entwicklung, Frieden und Stabilität und somit ein unverzichtbares Mittel zur erfolgreichen Beteiligung an den Gesellschaften und Ökonomien des 21. Jahrhunderts.“


Wir beantragen die Überweisung des Gesetzes an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport und den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Infrastruktur. Vielen Dank, meine Damen und Herren.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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