Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Torsten Wolf
RedenTorsten Wolf

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/686

 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen aus den demokratischen Fraktionen! Frau Dr. Bergner, wir sitzen doch im selben Ausschuss, wir saßen gestern auch lange genug da und wir saßen auch vorher da. Frau Finanzministerin hat mehrfach ausgeführt, wie das Verfahren ist, dass wir erst die außerordentliche Steuerschätzung im September sehen und dann sehen, was wir dann sozusagen ausgleichen und nicht nur bei uns, sondern auch bei den Kommunen etc. pp. Also das Verfahren ist klar benannt, und hier so zu tun, als wäre alles eine Katastrophe bei einem Gesetz von 1,26 Milliarden Euro, da fällt mir wirklich nicht allzu viel ein.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Oder es müsste Ihnen als Geschäftsführerin ein bisschen mehr einfallen hier vorn am Rednerpult.

Sehr geehrte Damen und Herren, ja, Krise ist auf der einen Seite das, was die Menschen sehr wohl empfinden, nämlich Einschränkungen, aber eben auch Chancen. Dieses Gesetz, was wir heute hier vorlegen und beraten, schafft eben genau das, es schafft Chancen bzw. es mindert ab, was Krise ist. Und das ist gut so. Es schafft vor allen Dingen Vertrauen und Verlässlichkeit. Und wenn wir bei dem Thema „Vertrauen und Verlässlichkeit“ sind – und wir nehmen ja sehr wohl wahr, dass der überwiegende Teil der Menschen hier in diesem Land eine hohe Zufriedenheit mit den getroffenen Maßnahmen hat –, dann stelle ich als Erstes fest: Das, was seitens der Landesregierung zugesagt worden ist, wird in diesem Gesetz auch abgebildet.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Minister Holter, die Landesregierung, hat als Erstes gesagt: Wenn Kindergärten, wenn Horte – damit auch Schulen – geschlossen sind und da Gebühren anfallen, dann übernimmt diese das Land, und das machen wir auch. Wir machen das mit 31 Millionen Euro für die Kindergärten für drei Monate – April, Mai, Juni – komplett, und zwar egal, wie die Kindergärten geöffnet haben. Wir machen das für die Horte, und zwar egal, welcher Trägerschaft die Horte sind, auch da noch mal – wenn ich das richtig sehe – 2,8 Millionen Euro. Das ist Verlässlichkeit, so schafft man Vertrauen in der Politik. Die Eltern können sich darauf verlassen: Das, was die Landesregierung zugesagt hat, steht hier auch in diesem Gesetz.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Zweitens – und da bin ich bei einem Punkt, der mich auch als Gewerkschafter sehr bewegt: Wir haben eine intensive Diskussion in den Ausschüssen gehabt. Minister Holter hat als Bildungsminister mit den Kita-Trägern und den Kommunen einen Kita-Pakt verabredet, der vieles beinhaltet, unter anderem auch Verabredungen zur Kurzarbeit. Diese Verabredungen sind richtig – und das ist jetzt sozusagen die Frontalkritik gegenüber der AfD-Fraktion –, weil die Kita-Beschäftigten, die Erzieherinnen und Erzieher, tatsächlich in der Situation sind, dass sie während der Schließzeit, aber auch im eingeschränkten Regelbetrieb auch andere Aufgaben übernehmen. Sie gehen zum Beispiel in Konzeptarbeit, sie gehen in Weiterbildung etc. – sie sind nur freigestellt von der unmittelbaren Betreuungsleistung am Kind. Wenn jetzt die AfD, was sie mehrfach im Ausschuss gemacht hat, sagt, dass die Angleichung an 100 Prozent in der Kurzarbeit nicht möglich sein soll und das mit anderen Berufsgruppen vergleicht, dann spaltet sie. Anstatt diese rechtspopulistische Fraktion tatsächlich hingeht und sagt, es ist ein Anspruch einer Gesellschaft, dass Menschen in der Krise, die unverschuldet hineingekommen sind, tatsächlich ihre Löhne und Gehälter eins zu eins ersetzt bekommen,

 

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: So ein Blödsinn! Sie haben die Betreiber mit Ihrer Regelung erpresst!)

 

wird hier in spalterischer Absicht ein Keil in die Belegschaft getrieben, in die Beschäftigten getrieben. Das ist AfD pur, das ist arbeitnehmerinnen- und arbeitnehmerfeindlich

 

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das stimmt doch überhaupt nicht, was Sie hier erzählen! Sie spalten, wenn Sie hier Unwahrheiten erzählen!)

 

und es ist ein Skandal, dass so was hier überhaupt noch Platz greift.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Das Dritte, das ich noch sagen will, ist: Wir haben in diesem Gesetz zwei Punkte mit aufgenommen – einmal 25 Millionen Euro für Schnelltests und einmal unter anderem 3 Millionen Euro für Maßnahmen des Hygieneschutzes an den Schulen für die Schulträger, welches insbesondere beinhaltet – auch für die Schnelltests –, dass nicht nur – dort zwar auch schwerpunktmäßig – Menschen im pflegerischen Bereich davon partizipieren können, sondern auch insbesondere Menschen, die als Lehrkräfte, die als Erzieherinnen und Erzieher an den Schulen und Kitas tatsächlich diese Aufgabe wahrnehmen.

 

Warum machen wir das? Weil es nur so geht: Erst eine getestete pädagogische Fachkraft, eine getestete Lehrerin oder ein getesteter Lehrer kann tatsächlich vor den Schülern und Schülerinnen stehen, kann tatsächlich den Unterricht absichern oder eben die Betreuungsleistung. Das ist ein wichtiger Aspekt, den wir dort sehen, und natürlich auch der, mit 3 Millionen Euro die entsprechenden Hygieneschutzvorschriften in den Schulen einzuhalten. Wer Kindertagesbetreuung, wer Kindergärten will – und zwar im Regelbetrieb –, wer Schule im Regelbetrieb will, der muss diesem Gesetz zustimmen, denn hier stehen sozusagen die Mittel dafür drin, was auch in der Öffentlichkeit diskutiert wird, was die Eltern wollen, was die Lehrerinnen und Lehrer, die Erzieherinnen und Erzieher brauchen. Dieses Gesetz ist ein gutes Gesetz, auch und insbesondere für die Familien und die Kinder hier in diesem Land, damit wir wieder in den Regelzustand kommen. Vielen Dank, meine Damen und Herren.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD)

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