Zulagensystem für Bedarfsregionen, Mangelfächer und besondere Aufgaben einführen – Personalgewinnung im Schulbereich erleichtern, Leistungsanreize schaffen 2/2

Torsten Wolf
RedenTorsten Wolf

Zum Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2038

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, wer wie die AfD hier – Frau Kollegin Rothe-Beinlich ist ja schon darauf eingegangen – die Backen dick macht und wenn in den Ausschüssen noch nicht mal ein kleiner Ton kommt, gar nichts kommt, der macht deutlich, wie wertschätzend er den Lehrerinnen und Lehrern, den Pädagoginnen und Pädagogen in diesem Land gegenübertritt.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Ich bin mehr als schockiert über Ihre Rede, Herr Jankowski, zumal Sie ja die ganze Zeit über gar nicht anwesend waren.

 

(Zwischenruf Abg. Jankowski, AfD: Quarantäne!)

 

Im Jahr 2018, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, beschäftigte sich die Kultusministerkonferenz mit der Prognose, wie viele Lehrkräfte bis 2030 benötigt werden und wie viele zur Verfügung stehen würden. Entgegen mancher Behauptungen, insbesondere der AfD-Fraktion, nichts wäre leichter, als den Bedarf an Lehrern zu berechnen, ist die Deckung des Ersatzbedarfs an Lehrkräften unter anderem abhängig vom Wahlverhalten und den Abschlussquoten der verschiedenen Lehrämter, der Geburtenentwicklung sowie regionaler Attraktivität zu sehen. Was wir sicher wissen, ist, dass die Schüler/-innenzahl bis 2030 in Thüringen steigen wird. Das Statistische Landesamt hat uns dazu jetzt wieder eine gute Prognose geliefert. Aber sie wird danach regional unterschiedlich dann doch deutlich sinken.

 

Was wir wissen, ist, dass das Wahlverhalten für die entsprechenden Lehrämter von der Schulart geprägt ist, von dem Bildungsgang der jungen Menschen, die sich für dieses Lehramt interessieren. Um es kurz zu sagen: Die meisten studieren heute auf Gymnasiallehramt und die wenigsten auf Regelschullehramt. Neben einer möglichst zielgenauen Steuerung unserer Hochschulen in der ersten Phase der Lehrerbildung ist es unsere Aufgabe, alle Möglichkeiten – unsere als Landtag – zu nutzen, den Bedarf an Lehrkräften nach Schulart, Fächern und regionalen Bedarfen so anzureißen, dass eine möglichst Eins-zu-eins-Besetzung der vorhandenen Stellen mit ausgebildeten Lehrkräften erfolgen kann. Ich will nur mal daran erinnern, dass in Sachsen, die Mittelschule, mittlerweile schon zwei Drittel der neu eingestellten Lehrkräfte Seiteneinsteiger sind – zwei Drittel! Zum Glück sind wir in Thüringen noch nicht in dieser Situation. Bei uns sind es um die 16 bis 18 Prozent, aber auch stark ansteigend.

 

Dieses Ziel der ausgeglichenen Lehrkräfteversorgung an unseren Schulen – und ich denke, da sind wir in unseren Wahlkreisen alle mit beschäftigt – verfolgt die vorliegende Änderung des Besoldungsgesetzes, denn es greift erprobte Instrumente anderer Bundesländer zur besseren Lehrerversorgung auf, entwickelt diese aber auch auf die Verhältnisse Thüringens weiter und schafft mit der A13 für Grundschulpädagoginnen die Gerechtigkeitslücke zu den anderen Lehrämtern zu schließen. Mit der von Die Linke, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Änderung zum Thüringer Besoldungsgesetz, welches in einer Rekordzeit – ja, in einer Rekordzeit, das gehört mit dazu, wir wollten Ende dieses Jahres auch tatsächlich abschließen – angehört und verhandelt wurde, um heute in abschließender Lesung beschlossen zu werden, sollen folgende Bereiche neu geregelt werden: Ein Zuschlag von 10 Prozent auf das Grundgehalt der Erfahrungsstufe sollen in Regionen und Schularten und Fächern für fünf Jahre gewährt werden, wenn in diesen Schulen Bedarfe entstehen. Dies ist im Übrigen heute schon möglich. Wir haben es präzisiert im Besoldungsgesetz und auf die entsprechenden Möglichkeiten auch für den Bildungsbereich angewandt. Dies ist eine sinnvolle und angemessene Maßnahme, da es zum Beispiel dann auch ermöglicht, eine Stelle an einer Regelschule, zum Beispiel in einem ländlichen Raum in Thüringen, auch mit einem Gymnasiallehrer oder einer Gymnasiallehrerin zu besetzen, da diese dann nicht nur die A13 bekommen, sondern natürlich auch den Zuschlag von 430 Euro zu ihrem Grundgehalt.

 

Ebenso können diejenigen Anwärter einen Zuschlag zu ihrem Anwärtergrundbetrag erhalten, weil sie sich für fünf Jahre nach bestandener Laufbahnprüfung für eine Schule verpflichten, die nach Region, Schulart oder Fach einen nachgewiesenen Bedarf hat. Dies gilt sowohl für den Vorbereitungsdienst an staatlichen wie freien Schulen. Wir wollen damit schon zu Beginn der Laufbahn einen Anreiz für die Bindung an der Schule geben und somit den Bestand an allen Schulen absichern.

 

Kollege Tischner ist schon ausdrücklich darauf eingegangen, welche Zulagen und Möglichkeiten für Lehrkräfte mit besonderen Aufgaben bereitgehalten werden sollen. Deswegen möchte ich davon jetzt absehen, sondern mich insbesondere auf den Punkt, der für die Regierungskoalition von R2G besonders wichtig ist, nämlich, dass es ab 01.08.2021 endlich die A13 für die Grundschullehrkräfte geben soll. Wie wir wissen, sehen das nicht alle Fraktionen hier im Hohen Hause so. Der Kollege von der AfD-Fraktion hat eben hier auch ein deutliches Beispiel geliefert. Aber diejenigen, die dies negieren, die negieren eben auch die Erkenntnisse aller Bildungswissenschaftler, nämlich: Auf den Anfang, also auf die Primarstufe, kommt es an. In der Anhörung zum Besoldungsgesetz wurde deutlich, dass alle Lehrerverbände und Gewerkschaften diesen Schritt begrüßen, bis auf die Philologen. Diese begründen ihre Ablehnung der A13 für Grundschullehrkräfte, für eine Beschäftigtengruppe also, die sie gar nicht vertreten, damit – und ich zitiere aus der Stellungnahme –, dass die Unterrichtszeit, also an den Grundschulen, „nicht über die Mittagszeit“ hinausgeht. Eine interessante Analyse, zumal die Deputatsstunden an den Grundschulen in Thüringen bei 27 Lehrerwochenstunden liegen, an den Gymnasien aber nur bei 23 bis 25. Ich denke, das ist viel Gesprächsstoff in der Familie des Thüringer Beamtenbundes. Wir als Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen stellen aber klar: Grundschulpädagoginnen verdienen mehr.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Denn Grundschulpädagoginnen legen die Grundlagen für den weiteren Bildungsweg, haben eine hohe fachliche und pädagogische Kompetenz, sind häufig auch Tröster und Begleiter in schwierigen Entwicklungsphasen der Kinder und Beraterinnen der Eltern. Sie hören es vielleicht heraus, mein Herz schlägt für unsere Grundschulpädagoginnen.

Nicht zuletzt enthält der Ihnen nun vorliegende Gesetzesvorschlag auch die Wiedereinführung des Amts der Fachleiterinnen. Wir haben diese Fehlentwicklung von 2010 immer kritisiert. Wir sind in der letzten Legislatur Schritte gegangen zu einer Zulage auf 80 Prozent. Dass wir nun wieder das Amt des Fachleiters und der Fachleiterin an Studienseminaren bekommen werden, stärkt die zweite Phase der Lehrer/-innen-Bildung und macht vor allen Dingen deutlich, es sind die besten, es sind die besten Pädagoginnen und Pädagogen, die diese Ämter dann auch wahrnehmen können, weil sie ihr Wissen und ihre Erfahrungen an die nächste Lehrer/-innen-Generation weitergeben.

 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Antrag aus den Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung des Thüringer Besoldungsgesetzes, wollen wir die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen, um das Eingangsamt von Beamtinnen und Beamten der Thüringer Steuerverwaltung von der Besoldungsgruppe A6 in die A7 zu überführen. Hintergrund ist, dass sich die Anforderungen im mittleren Steuerverwaltungsdienst in den letzten Jahren umfangreich geändert haben. Durch die Automatisierung bei der Erfassung von Steuererklärungen sind einfache Erfassungs- und Routineaufgaben weitestgehend entfallen.

 

(Zwischenruf Abg. Baum, FDP: Nicht nur die!)

 

Gleichzeitig steigt damit für die Beschäftigten die Zahl umfassender steuerrechtlicher und inhaltlicher Prüfungen sowie qualitativ hochwertiger Veranlagungstätigkeiten, was die Wertigkeit dieser Dienstposten entsprechend erhöht. Das muss sich jetzt auch in einer höheren Eingangsbesoldung niederschlagen. Die Deutsche Steuergewerkschaft hat auf diesen Umstand bereits seit einiger Zeit hingewiesen, zuletzt im Verlauf der Tarifrunde 2019.

 

Lassen Sie mich noch einmal kurz auf meine Ausgangsthese zurückkommen. Mit diesem neuen Besoldungsgesetz schaffen wir Anerkennung, Gerechtigkeit und die notwendigen Voraussetzungen zur Besetzung der dringend zur Unterrichtsabdeckung notwendigen Lehrer/-innen-Stellen. Wir bitten also auch die Landesregierung in den Punkten – Kollege Tischner ist auch schon darauf eingegangen –, die jetzt zu regeln sind, über Verordnungswege, diese im Sinne einer guten Bildung an unseren Schulen in Thüringen zügig aufzugreifen und umzusetzen. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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