Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Torsten Wolf

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/3386

 

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Na, Frau Baum, da haben Sie aber jetzt eben ganz schön Wildwasserslalom gegen die Fließrichtung hingelegt.

 

(Zwischenruf Abg. Baum, Gruppe der FDP: Dann liegt es vielleicht an dem System!)

 

Denn tatsächlich, wenn Ihnen die besonderen Aufgaben, die auch die Zukunft beinhalten, in den Lehrerzimmern etwas wert wären, würden Sie heute zustimmen. Sie können ja andere Ideen zum Besoldungsgesetz haben und die können Sie hier auch gern einbringen, Sie können aber von uns nicht erwarten, dass wir Ihre Vorstellungen ins Gesetz einfach mal gießen, die wir im Übrigen nicht kennen, da sie ja noch nie eingebracht worden sind.

 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der demografische Wandel in den Klassenzimmern ist zu gestalten.

 

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Demografischer Wandel!)

 

Demografischer Wandel – was haben Sie verstanden?

 

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Demokratisch!)

 

Vielleicht bei den Lehrkräften, die Ihrer Partei nahestehen.

 

(Beifall SPD)

 

Die besoldungsrechtliche Verbesserung im Schulbereich ist durch Rot-Rot-Grün und auch zuletzt 2020 mit der CDU zusammen beherzt angegangen worden. Das ist wichtig, damit wir jedem Lehrer, jeder Lehrerin, die wir hier in Thüringen dringend brauchen, auch eine entsprechende Perspektive bieten. Und nach dem, was Kollegin Baum gerade ausgeführt hat, scheint es mir doch so – und das machen ja auch die Zahlen deutlich –, dass wir deutlich stärker auch als Magnet für ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer in Thüringen fungieren in der Einstellung, dass Thüringen als Dienstherr und damit auch in der Besoldung mittlerweile als attraktiv gilt. Dafür auch mein Dank an alle Beteiligten, insbesondere im Finanzministerium.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

In der Runde 2017 haben wir unter anderem – und das gehört auch zur Stärkung der Förderschulen – alle an den Förderschulen tätigen Lehrerinnen und Lehrer mit mindestens einer Lehrbefähigung in einem förderpädagogischen Lehramt in die A13 gehoben und wir haben den Einstieg für die Regelschullehrer in die A13 unternommen, die wir dann 2013 als Regelschullehrer – auch das ist die Stärkung der Regelschule – in die A13 alle gehoben haben. 2020 haben wir auf Vorschlag der CDU die Zulagen – das ist an der AfD völlig vorbeigegangen – die Zulagen zur Attraktivität des Lehrerinnenberufs, die jetzt natürlich auch umgesetzt werden müssen dringend, ins Gesetz genommen. Und wir haben dort auch neben der A13 für Grundschullehrerinnen auch das Amt des Fachleiters/der Fachleiterin wiedereingeführt, eine langjährige Forderung. Ja, und es gehört dazu, dass wir dann festgestellt haben – darauf ist Kollegin Baum schon eingegangen –, wie es sich mit denjenigen Fachleiterinnen und Fachleitern verhält, die nicht auf die hälftige Verwendung kommen und noch nicht das Amt haben. Da gab es den Vorschlag der CDU im Juni oder Juli, Kollege Tischner, den haben wir lange diskutiert und schlagen heute einen Stufenplan bzw. eine Stufenregelung im Besoldungsgesetz vor, bei nichthälftiger Verwendung ab einem Referendar oder einer Referendarin 100 Euro Zulage, zwei bis vier in der Ausbildung zu Betreuende 200 und fünf bis sieben entsprechen 300. Ich will darauf hinweisen, diese 300 Euro, wenn man jetzt mal von A13 auf A14 in der Stufe 7 nimmt, entsprechen wieder in etwa den 80 Prozent, die wir schon als Zulage haben – auch hier eine besondere Wertschätzung, eine besondere Attraktivität. Das betrifft natürlich nicht nur die grundständig ausgebildeten Lehrkräfte, sondern auch diejenigen, die die in der Nachqualifizierung befindlichen Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger betreuen. Diese Regelung ist nach unserer Meinung notwendig, wie schon ausgeführt, weil wir damit die entsprechende Lücke schließen, damit alle Fachleiterinnen und Fachleiter, die diese Aufgabe übernehmen, auch die entsprechende Anerkennung bekommen mit der Zulage. Bei denjenigen, die diese Zulage demnächst oder nach unserem Beschluss erhalten werden, bin ich mir sicher, dass viele von denen in den nächsten Jahren auch das Amt erreichen werden, weil einfach viele langjährige Fachleiterinnen und Fachleiter auch da mit dem demografischen Wandel ausscheiden werden und auch da wiederum Kapazitäten frei werden in der Verwendung, sodass wir ein Gesamtkonstrukt haben, was den Herausforderungen gerecht wird und was das Thüringer Bildungssystem auch stärkt.

 

Letzens: Ich möchte mich in dem gesamten Prozess, wo viele beteiligt waren, auch das Ministerium in der Beratung, insbesondere bedanken beim Kollegen Stefan Schuhmacher von der SPD-Fraktion, der Referent, der immer präzise und immer auf den Punkt die entsprechenden Vorlagen parat hatte.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Das macht eben auch gute Arbeit aus, dass wir uns insgesamt in einem guten Miteinander mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern befinden. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und für das gesamte Verfahren und bin mir sicher, dass die Fachleiterinnen und Fachleiter in Thüringen diesen Gesetzentwurf insbesondere wertschätzen. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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