AfD-Klage zum Distanzunterricht ist substanzlos, führt aber zu Verunsicherung in den Schulen

Norman Sinn
Torsten WolfAktuellAufmacherPressemitteilung

Zur AFD-Klage gegen den Distanzunterricht erklärt der bildungspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE und Vorsitzende des Bildungsausschusses des Thüringer Landtages, Torsten Wolf: „Die Thüringer Schulen leisten seit Monaten hervorragendes im Bereich Wissens- und Kompetenzvermittlung, um für die Schülerinnen und Schüler in pandemischen Zeiten dennoch bestmöglich schulische Entwicklung sicherzustellen. Sie greifen dabei auf unterschiedliche Erfahrungen, Vorgaben und Voraussetzungen zurück, wobei hier vor allem die fachlichen Empfehlungen zum häuslichen Lernen, die Nutzung der Schulcloud samt der technischen Ausstattung von Lehrkräften, Schulen und Schüler:innen sowie die Regelungen der KiJuSSp-VO zu nennen sind. Dies setzt die Schulen in die Lage, differenziert mit der Corona-Infektionsentwicklung umzugehen. Oberstes Ziel ist es, bei allem notwendigen Gesundheitsschutz eine pauschale Schulschließung zu vermeiden." 

Mit deutlichen Worten weist der bildungspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE und Vorsitzende des Bildungsausschuss, Torsten Wolf, nach Kenntnisnahme der Klageschrift den Verbotsantrag der AfD-Fraktion gegen den Distanzunterricht zurück: „Seit Monaten versucht die AfD-Fraktion auf Kosten der Schüler:innen, Eltern und Lehrkräfte ein böses politisches Süppchen zu kochen. Die AFD macht sich nicht die Mühe, den Gesundheitsschutz für Schüler:innen und ihre Familien irgendwie abzuwägen. Mit der Klage soll ausschließlich Unsicherheit geschürt werden. 

Die Thüringer Regelungen in der aktuellen Allgemeinverfügung sehen ein an der Verhältnismäßigkeit und an den lokalen Gegebenheiten orientiertes Vorgehen vor, das das Grundrecht auf schulische Bildung im Mittelpunkt sieht. Der Antrag der AfD-Fraktion gibt sich nicht einmal die Mühe, die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zu prüfen oder die Frage zu erörtern, welche Bildungsangebote für Schülerinnen und Schüler in Quarantäne zur Verfügung stehen. Vielmehr wird der Distanzunterricht unberechtigterweise mit einer Schulschließung gleichgesetzt. Jedoch ist jeder Schüler in Quarantäne automatisch im Distanzunterricht, obwohl die Klasse oder der Kurs weiter in Präsenz ist. Die AfD will also unterschiedlichen, in der Pandemie bewährten Lernformen den Boden entziehen und schwächt damit gerade das Grundrecht auf Bildung. 

Auch beinhaltet der Antrag beim Verfassungsgerichtshof nicht die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und andere getroffenen Maßnahmen zur Wissens- und Kompetenzvermittlung wie Wechselunterricht, feste Lerngruppen, Unterricht über die Schulcloud usw. Der Antrag wird nach meiner Einschätzung keinen Erfolg haben und ist lediglich die Fortschreibung der Diskreditierung der Corona-Abwehr-Maßnahmen zu Lasten der Kinder, Familien und Schulen“, schließt der Abgeordnete.